Überprüfung auf Kampfmittel im Zusammenhang mit Bauaktivitäten

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Überprüfung auf Kampfmittel im Zusammenhang mit Bauaktivitäten

Die Kampfmittelbeseitigung als Teil der Gefahrenabwehr ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden.

Zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden unterhält das Land NRW in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln einen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Zur Beurteilung von möglichen Gefahren erfolgt grundsätzlich in einem ersten Schritt eine Luftbildauswertung. Dazu kann der Bauherr einen Antrag bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu stellen.

  • Antrag auf Luftbildauswertung

Ein Antrag auf Luftbildauswertung kann nur im Zusammenhang mit Bauaktivitäten gestellt werden, im Rahmen derer ein Bodeneingriff erfolgt.

Die Ordnungsbehörde leitet zuständigkeitshalber den Antrag an den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf weiter.

In folgenden Fällen kann auf den Antrag verzichtet werden:

  • Umnutzungen (Änderung des Nutzungszwecks ohne Veränderung des umbauten Raumes und ohne Bodeneingriffe) entsprechend der Feststellung der Bauaufsichtsbehörde
  • Abbrüche (Abbruch von Gebäuden und unterirdischen Anlagen, bei denen es zu keiner Ausweitung des zuvor umbauten Raumes kommt) entsprechend der Feststellung der Bauaufsichtsbehörde
  • Fahrbahndeckenerneuerungen entsprechend der Feststellung der Bauaufsichtsbehörde
  • Veräußerungen
  • Leitungen des ehemals offenen Verbaus (angelegt nach 1945 ohne Veränderung des Verlaufs oder der Verbreiterung oder Vertiefung).

Bitte beachten Sie, dass für reine Immobilienbewertungen, Due-Diligence-Prüfungen u. ä. keine Luftbildauswertungen erstellt werden!

  • Antrag auf Kampfmitteluntersuchung

Ergeben sich aus der Luftbildauswertung entsprechende Hinweise auf eine mögliche Kampfmittelbelastung, können diese mit einer Kampfmitteluntersuchung überprüft werden. Dabei ist je nach Ergebnis zwischen einer Flächen-Überprüfung und einer Verdachtspunkt-Überprüfung zu unterscheiden.
Der entsprechende Antrag ist ebenfalls bei der zuständigen Ordnungsbehörde zu stellen und wird letztlich vom Kampfmittelbeseitigungsdienst bearbeitet.

Dieser Antrag kann nur bei einer entsprechenden Luftbildauswertung gestellt werden.

 

Gebühren

Die Kosten der Luftbildauswertung trägt das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Kosten einer Kampfmitteluntersuchung bis hin zum Entschärfen und Vernichten eines Kampfmittels trägt grundsätzlich auch das Land NRW.

Für folgende Maßnahmen werden jedoch die Kosten nicht vom Land NRW übernommen:

  • Vor- und nachbereitende Maßnahmen (siehe Informationsblatt > Downloads)
  • Begleitende Maßnahmen wie z.B. Wasserhaltung / Grundwasserabsenkung
  • Mehrkosten wie z.B. Arbeiten mit Kellerbohrgerät, Überprüfung in mehreren Abschnitten (mehrfache Anfahrt), zusätzliche Bohrmeter aufgrund von Aufschüttungen
  • Bei ehemaligen Bundesliegenschaften müssen sämtliche anfallende Kosten selber getragen werden (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung)

Benötigte Unterlagen

Antrag auf Luftbildauswertung:

  • Formloser Antrag (vorzugsweise per Mail) mit Angaben zur Art des Bauvorhabens
  • Liegenschaftskarte mit eindeutiger Markierung der zu bebauenden Fläche
  • Ggf. Vollmacht des Grundstückseigentümers

 

Antrag auf Kampfmitteluntersuchung:

  • Antragsformular (siehe Downloads)
  • Erklärung über die Leitungsfreiheit
  • Betretungserlaubnis
  • Luftbildauswertung
  • Kostenübernahmeerklärung für möglicherweise anfallende Mehrkosten
  • Sonderfall „kontaminierte Flächen“: Sicherheits- und Gesundheitsplan
  • Sonderfall „ehemalige Bundesliegenschaften“: Verwaltungsvereinbarung zur Kostenübernahme

Bearbeitungsdauer

Die Luftbildauswertung liegt im Regelfall innerhalb von 2 Wochen vor.

Sollte daraus eine Kampfmitteluntersuchung resultieren, planen Sie für diese ausreichend Zeit ein, da der gesamte Vorgang mehrere Wochen dauern kann. Im besten Fall wird die gesamte Kampfmittelüberprüfung mit genügend Puffer im Vorfeld der Baumaßnahme durchgeführt, um kostenintensive Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden.


Weiterführende Informationen

Kampfmittelbeseitigung | Bezirksregierung Düsseldorf