Überprüfung auf Kampfmittel bei Baumaßnahmen

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Überprüfung auf Kampfmittel bei Baumaßnahmen

Während der beiden Weltkriege hat es im gesamten Stadtgebiet Kampfhandlungen gegeben. Aus diesem Grunde gelten grundsätzlich alle Flächen im Stadtgebiet als sogenannte Verdachtsflächen. Daher wird allen Bauherren empfohlen, vor Beginn einer Baumaßnahme von mehr als 0,80m Tiefe über das Ordnungsamt der Stadt Neuss eine Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

Hierzu müssen Sie einen formlosen Antrag unter Beifügung einer Deutschen Grundkarte (1:5000) mit Einreichung der zu überprüfenden Fläche stellen.
Diese senden Sie per Post an die Stadt Neuss, oder per Mail an Kampfmittel@stadt.neuss.de

Überprüfung auf Kampfmittel bei Baumaßnahmen

Während der beiden Weltkriege hat es im gesamten Stadtgebiet Kampfhandlungen gegeben. Aus diesem Grunde gelten grundsätzlich alle Flächen im Stadtgebiet als sogenannte Verdachtsflächen. Daher wird allen Bauherren empfohlen, vor Beginn einer Baumaßnahme von mehr als 0,80m Tiefe über das Ordnungsamt der Stadt Neuss eine Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen.

Hierzu müssen Sie einen formlosen Antrag unter Beifügung einer Deutschen Grundkarte (1:5000) mit Einreichung der zu überprüfenden Fläche stellen.
Diese senden Sie per Post an die Stadt Neuss, oder per Mail an Kampfmittel@stadt.neuss.de

Kampfmittel, Bauen, Baußmaßnahme, Bombe, Kampfmittelfreiheit, Grundstücksüberprüfung, Kampfmitteluntersuchung, Blindgänger
Bürger- und Ordnungsamt
Markt 2 41460 Neuss
Telefon 02131 90-3201
Fax 02131 90-2479