Gewerbeummeldung

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Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist notwendig:

  • bei einem Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb der Stadt Neuss
  • bei Wegfall eines Teilbereiches oder Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit.
  • Bei Namensänderung der gewerbetreibenden Person

 

Neu ausgeübte Tätigkeiten:

Bei Ihrer Gewerbeummeldung müssen die Tätigkeiten, die Sie zusätzlich ausüben möchten, möglichst präzise aufgeführt sein. Beispielsweise kann der "Onlinehandel mit Textilien" angemeldet werden, dagegen muss der "Onlinehandel mit Waren aller Art" genauer definiert werden.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen, eine andere Person beauftragen oder die gewünschten Unterlagen postalisch oder per Mail zu uns senden.
  • Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie kein ausgefülltes Formular und es genügt die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.
  • Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Gebühren

  • Natürliche Person: 26 € 
  • Juristische Person mit einem Vertretungsberechtigten: 33 €, jeder weitere Vertreter 13 €
  • Die Gebühren können vor Ort gerne bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
  • Bei schriftlichem Antrag kann Ihnen eine Rechnung ausgestellt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument der antragstellenden Person
    Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
     
  • Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet"
     
    Wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
     oder der Schweiz kommen.

  • Ggf. Vollmacht bei Vertretung
    Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person benötigt zusätzlich zum eigenen Ausweisdokument, eine von Ihnen ausgestellte formlose Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweisweises oder Passes.

  • Ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer
    Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Düsseldorf . Die Handwerkskammer Düsseldorf befindet sich am Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf, Telefon: 0211 87950

  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
    Kopie der entsprechenden Erlaubnis zb. Konzession, Maklererlaubnis, Gaststättenerlaubnis, Bewachererlaubnis gem §34 a GewO, usw.

  • Bei juristischen Personen (zb. GmbH, UG, GmbH & Co. KG. usw.) bitte einen Handelsregisterauszug einreichen.

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.
  • Bei Übersendung der Unterlagen wird Ihnen die Bestätigung 2-3 Werktage nach Eingang zugesandt.
Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist notwendig:

  • bei einem Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb der Stadt Neuss
  • bei Wegfall eines Teilbereiches oder Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit.
  • Bei Namensänderung der gewerbetreibenden Person

 

Neu ausgeübte Tätigkeiten:

Bei Ihrer Gewerbeummeldung müssen die Tätigkeiten, die Sie zusätzlich ausüben möchten, möglichst präzise aufgeführt sein. Beispielsweise kann der "Onlinehandel mit Textilien" angemeldet werden, dagegen muss der "Onlinehandel mit Waren aller Art" genauer definiert werden.

  • Ausweisdokument der antragstellenden Person
    Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
     
  • Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet"
     
    Wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
     oder der Schweiz kommen.

  • Ggf. Vollmacht bei Vertretung
    Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person benötigt zusätzlich zum eigenen Ausweisdokument, eine von Ihnen ausgestellte formlose Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweisweises oder Passes.

  • Ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer
    Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Düsseldorf . Die Handwerkskammer Düsseldorf befindet sich am Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf, Telefon: 0211 87950

  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
    Kopie der entsprechenden Erlaubnis zb. Konzession, Maklererlaubnis, Gaststättenerlaubnis, Bewachererlaubnis gem §34 a GewO, usw.

  • Bei juristischen Personen (zb. GmbH, UG, GmbH & Co. KG. usw.) bitte einen Handelsregisterauszug einreichen.
  • Natürliche Person: 26 € 
  • Juristische Person mit einem Vertretungsberechtigten: 33 €, jeder weitere Vertreter 13 €
  • Die Gebühren können vor Ort gerne bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
  • Bei schriftlichem Antrag kann Ihnen eine Rechnung ausgestellt werden.
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Markt 2 41460 Neuss

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Kanthak

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1A.727

02131 90-3204
sylvia.kanthak@stadt.neuss.de

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