Gewerbe ummelden
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, in dem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Eine Ummeldung ist ebenso notwendig, wenn sich Ihr Warenangebot, das Angebot Ihrer Dienstleistungen sowie Ihr Name oder der Name Ihres Unternehmens ändert.
Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen alle Gewerbetreibenden der Anzeigepflicht. Deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Die Ausstellung einer Gewerbeanzeige kann online oder persönlich vor Ort erfolgen.
- Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird Ihnen im Anschluss die Bestätigung der Gewerbeanzeige (Gewerbeummeldung) zum Download zur Verfügung gestellt.
- Online über das Serviceportal der Stadt Neuss
Bei Nutzung der Online-Gewerbeanzeige über das Serviceportal der Stadt Neuss erfolgt die Bearbeitung spätestens nach drei Werktagen. Die Gewerbeummeldung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.
- Persönlich nach vorheriger Online-Terminvergabe
Die Gewerbeanzeige kann unter Vorlage eines Lichtbildausweises grundsätzlich sofort mitgenommen werden.
Gebühren
- Natürliche Person: 26 €
- Juristische Person mit einem Vertretungsberechtigten: 33 €, jeder weitere Vertreter 13 €
- Die Gebühren können vor Ort gerne bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
- Bei schriftlichem Antrag kann Ihnen eine Rechnung ausgestellt werden.
Benötigte Unterlagen
Bei Ummeldung einer natürlichen Person- Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
- Mietvertrag
(nur erforderlich, wenn Betriebsadresse von der Wohnanschrift abweicht und Gewerbetreibende*r nicht in Neuss wohnhaft ist) - Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
(nur bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben) - Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
(nur bei erlaubnispflichtigem Gewerbe wie z.B. Gaststätten, Spielhallen, Maklerangelegenheiten usw.)
Bei Ummeldung einer juristischen Person
- Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
- Mietvertrag
(nur erforderlich, wenn Betriebsadresse von der Wohnanschrift abweicht und Gewerbetreibende*r nicht in Neuss wohnhaft ist) - Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
(nur bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben) - Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
(nur bei erlaubnispflichtigem Gewerbe wie z.B. Gaststätten, Spielhallen, Maklerangelegenheiten usw.) - Handelsregisterauszug
(Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges. Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages.)
Bearbeitungsdauer
- Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird Ihnen die Bestätigung der Gewerbeanzeige (Gewerbeabmeldung) zum Download zur Verfügung gestellt.
- Bei Nutzung über das Serviceportal der Stadt Neuss erfolgt die Bearbeitung spätestens nach drei Werktagen.
- Bei persönlicher Vorsprache nach Terminvereinbarung können Sie die Gewerbemeldung grundsätzlich sofort mitnehmen.