Meldebescheinigung beantragen
Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken und Vereinen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Hinweis: Die Beantragung können Sie direkt online vornehmen. Sie können die Dienstleistung nach vorheriger Terminvereinbarung auch an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.
zur Online-Terminvergabe
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Daten und ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt oder zur Vorlage bei Botschaften/Konsulaten erforderlich. Befindet sich der Hauptwohnsitz in Neuss, kann die erweiterte Meldebescheinigung direkt beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie: Die vollelektronische Meldebescheinigung (Onlinedienst mit eID) erfolgt entgeltfrei.
Voraussetzungen
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Neuss gemeldet sein.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Der Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung kann persönlich vor Ort oder online erfolgen.
- Persönliche Vorsprache
Die Meldebescheinigung kann im Bürgeramt unter Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) beantragt werden und wird sofort ausgestellt. Eine Bevollmächtigung zur Abholung der Bescheinigung ist ebenfalls möglich. - Onlineantrag mit Elektronischem Personalausweis
Sofern Sie über einen neuen elektronischen Personalausweis (ePA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit eingeschalteter Online-Funktion verfügen, können Sie Ihre Meldebescheinigung online beantragen. Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt sofort und entgeltfrei. Für die Beantragung wird ein BundID-Konto vorausgesetzt. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche "Zum Onlinedienst (mit eID)". - Onlineantrag ohne Elektronischem Personalausweis
Die Beantragung kann online ohne den elektronischen Personalsausweis erfolgen. In diesem Fall wird die Meldebescheinigung Ihnen auf dem Postweg an Ihre im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt. Für die Beantragung wird ein BundID-Konto vorausgesetzt. Klicken Sie hierzu auf die Schaltfläche "Zum Onlinedienst".
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 9,00 €. Im Onlinedienst mit eID ist die Meldebescheinigung entgeltfrei.
- Die Gebühr kann vor Ort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
- Im Online-Portal (mit Anmeldung) können folgende Bezahlmöglichkeiten genutzt werden:
Befreiungen
- Gebührenfrei zur Vorlage bei gesetzlichen Rentenkassen
- Hinweis: Online mit eID sind die Anträge gebührenfrei.
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass) bei persönlicher Vorsprache
Bearbeitungsdauer
- Bei online Beantragung mit elektronischem Personalausweis (eID) erfolgt die Ausstellung sofort.
- Bei online Beantragung ohne elektronischem Personalausweis (eID) erhalten Sie die Bescheinigung innerhalb einer Woche.
- Bei persönlicher Vorsprache wird die Bescheinigung sofort ausgestellt.