Gewerbesteuer
Die Stadt Neuss erhebt Gewerbesteuer gemäß Gewerbesteuergesetz.
Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer. Gewerbesteuerpflichtig ist die Unternehmerin oder der Unternehmer eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.
Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Gewerbesteuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird Ihnen in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Darauf aufbauend erhalten von der Stadt Neuss den Gewerbesteuerbescheid.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Neuss multipliziert und so die Gewerbesteuer für das Veranlagungsjahr errechnet.
Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Neuss beschlossen und beträgt aktuell 455%
Die Gewerbesteuer wird durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und in vier Vorauszahlungsraten am 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11.fällig.
Kontakdaten:
Buchstabe A–G: Telefon (02131) 90-2209 Rathaus, zweite Etage Zimmer 817
Buchstabe H- O: Telefon (02131) 90-2211 Rathaus, zweite Etage Zimmer 822
Buchstabe P– Z: Telefon (02131) 90-2212 Rathaus, zweite Etage Zimmer 818
HINWEIS: Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorher unter steueramt@stadt.neuss.de einen Termin.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
- Die Beauftragung muss durch Vorlage einer Vollmacht nachgewiesen werden.
- Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
- Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.