SEPA-Lastschriftverfahren

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SEPA-Lastschriftverfahren

Die Stadtkasse der Stadt Neuss bietet Ihnen für wiederkehrende Zahlungen (z. B. Grundsteuern, OGS-Beiträge, Gebühren für Musikschulunterricht) das SEPA-Lastschriftverfahren an.

Ihre Vorteile:

  • Sie vermeiden die Überwachung von Zahlungsterminen.
  • Sie zahlen bei Fälligkeit stets den richtigen Betrag.
  • Sie sparen ggf. Buchungsgebühren.
  • Sie vermeiden (ggf. zusätzliche) Gebühren und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung.

Die Stadtkasse Neuss überwacht im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens die Zahlungstermine für Sie und veranlasst die Abbuchung der fälligen Beträge von Ihrem Girokonto.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Neuss im SEPA-Lastschriftverkehr lautet DE55ZZZ00000015663.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Girokonto bei einem beliebigen am SEPA-Verfahren teilnehmenden Kreditinstitut.
  • Sie erteilen der Stadt Neuss ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Downloads").
  • Ihr Girokonto ist zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ausreichend gedeckt, andernfalls werden Sie mit den Rückbuchungsgebühren belastet, die der Stadt Neuss von Ihrer Bank berechnet werden.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat muss der Stadt Neuss als Ausdruck mit einer Originalunterschrift oder per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Hierzu bitte unbedingt die Erläuterungen unter „Rathaus" > „Elektronische Kommunikation" > „Rechtsverbindliche E-Mails / De-Mail" beachten!) übermittelt werden.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie übersenden uns das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat (siehe oben).
  • Sie können uns persönlich besuchen oder eine andere Person mit der Abgabe des ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats beauftragen.
  • Die Beantragung kann leider nicht telefonisch erfolgen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

SEPA-Lastschriftmandat

Rufen Sie das SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Downloads") auf. Vervollständigen Sie bitte das Formular auf Seite 2 mit Ihren persönlichen Daten und unseren Zuordnungskriterien aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen. Die Angabe der Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse ist nicht notwendig, erleichtert aber die Kontaktaufnahme bei evtl. Rückfragen.
Das ausgefüllte und ausgedruckte SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben Sie bitte (wichtig!) und senden es an die

Stadtverwaltung Neuss
Finanzen
20.3 - Stadtkasse
41456 Neuss

Alternativ können Sie das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat auch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur übersenden (Hierzu bitte unbedingt die Erläuterungen unter „Rathaus" > „Elektronische Kommunikation" > „Rechtsverbindliche E-Mails / De-Mail" beachten!).

Stornierung eines ggf. eingerichteten Dauerauftrages

Wenn Sie bisher die fälligen Beträge per Dauerauftrag bezahlt haben, diese künftig aber über das SEPA-Lastschriftverfahren abwickeln möchten, bitten wir Sie, den laufenden Dauerauftrag bei Ihrem Geldinstitut zu stornieren, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.