SEPA-Lastschriftverfahren
Die Stadtkasse der Stadt Neuss bietet Ihnen für wiederkehrende Zahlungen (z. B. Grundsteuern, OGS-Beiträge, Gebühren für Musikschulunterricht) das SEPA-Lastschriftverfahren an.
Ihre Vorteile:
- Sie vermeiden die Überwachung von Zahlungsterminen.
- Sie zahlen bei Fälligkeit stets den richtigen Betrag.
- Sie sparen ggf. Buchungsgebühren.
- Sie vermeiden (ggf. zusätzliche) Gebühren und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung.
Die Stadtkasse Neuss überwacht im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens die Zahlungstermine für Sie und veranlasst die Abbuchung der fälligen Beträge von Ihrem Girokonto.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Neuss im SEPA-Lastschriftverkehr lautet DE55ZZZ00000015663.
Voraussetzungen
- Sie haben ein Girokonto bei einem beliebigen am SEPA-Verfahren teilnehmenden Kreditinstitut.
- Sie erteilen der Stadt Neuss ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Downloads").
- Ihr Girokonto ist zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ausreichend gedeckt, andernfalls werden Sie mit den Rückbuchungsgebühren belastet, die der Stadt Neuss von Ihrer Bank berechnet werden.
- Das SEPA-Lastschriftmandat muss der Stadt Neuss als Ausdruck mit einer Originalunterschrift oder per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Hierzu bitte unbedingt die Erläuterungen unter „Rathaus" > „Elektronische Kommunikation" > „Rechtsverbindliche E-Mails / De-Mail" beachten!) übermittelt werden.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie übersenden uns das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat (siehe oben).
- Sie können uns persönlich besuchen oder eine andere Person mit der Abgabe des ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats beauftragen.
- Die Beantragung kann leider nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
SEPA-Lastschriftmandat
Rufen Sie das SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Downloads") auf. Vervollständigen Sie bitte das Formular auf Seite 2 mit Ihren persönlichen Daten und unseren Zuordnungskriterien aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen. Die Angabe der Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse ist nicht notwendig, erleichtert aber die Kontaktaufnahme bei evtl. Rückfragen.
Das ausgefüllte und ausgedruckte SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben Sie bitte (wichtig!) und senden es an die
Stadtverwaltung Neuss
Finanzen
20.3 - Stadtkasse
41456 Neuss
Alternativ können Sie das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat auch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur übersenden (Hierzu bitte unbedingt die Erläuterungen unter „Rathaus" > „Elektronische Kommunikation" > „Rechtsverbindliche E-Mails / De-Mail" beachten!).
Stornierung eines ggf. eingerichteten Dauerauftrages
Wenn Sie bisher die fälligen Beträge per Dauerauftrag bezahlt haben, diese künftig aber über das SEPA-Lastschriftverfahren abwickeln möchten, bitten wir Sie, den laufenden Dauerauftrag bei Ihrem Geldinstitut zu stornieren, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.