Wohngeld beantragen

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Wohngeld beantragen

Das Wohngeld hilft, bei Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Eigenheimen die Wohnkosten zu senken. Es ermöglicht Haushalten mit niedrigem Einkommen angemessenes und familiengerechtes Wohnen. Es ist ein auf den Einzelfall abzustellendes Instrument zur sozialen Absicherung des Wohnens.

Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet und in der Regel für die Dauer von einem Jahr gewährt. Für eine Weitergewährung ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu stellen. Wohngeld kann für Mieterinnen und Mieter, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer als Zuschuss gezahlt werden.

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Haushaltseinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

Folgende Einkommensnachweise sind dem Antrag von Miet- und Lastenzuschuss beizufügen

  • Bescheide über Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz u.ä.)
  • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld,
  • erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen,
  • aktuelle Bescheide über Rentenbezüge jeglicher Art,
  • Bescheide über Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld und ähnliche Leistungen,
  • Nachweis über Krankengeld sowie sonstige Lohnersatzleistungen,
  • letzter Steuerbescheid (für Selbstständige/Gewerbetreibende).

Bitte geben Sie zur Sicherheit alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder in Geld oder Geldeswert an, egal , ob diese Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht. Sie vermeiden damit unnötige Rückfragen.

Sonstige Nachweise:

  • Schulbescheinigung für Kinder ab 16 Jahre,
  • Immatrikulationsbescheinigung (Studenten),
  • BAföG-Bescheid (Studenten, Schüler),
  • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (Auszubildende)
  • Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums,
  • Krankenversicherungsnachweis,
  • Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung,
  • Nachweis zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (aktueller Kontoauszug),
  • Schwerbehindertenausweis,
  • Bescheid über den Pflegegrad (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen).

 

Bei ausländischen Mitbürgern aus Drittstaaten ist ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts vorzulegen. Sonstige EU-Bürger müssen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht bzw. Aufenthaltserlaubnis-EU sowie eine meldebehördliche Anmeldung vorlegen.

 

Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte:

  • Formular Vermieterbescheinigung
  • Mietvertrag.

 

Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Formulare/Nachweise:

  • Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst (Fremdmittelbescheinigung, letzter Zahlungsbeleg, ggf. Zins- und Tilgungsplan),
  • Nachweis über die Höhe des Kaufpreises bzw. der Baukosten (auch bei Modernisierungen),
  • Grundsteuerbescheid / Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen / Hausgeld
  • Nachweis über Erträge aus Überlassung von Räumen und Flächen an Dritte,
  • Wohnflächenberechnung nach DIN 277 (Baugesuch),
  • ggf. Bescheid über das Baukindergeld,
  • Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag.

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel innerhalb von derzeit 10 - 12 Wochen.


Weiterführende Informationen