Aufstellererlaubnis für Geldspielgeräte
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür gemäß § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Hinweis:
Geldspielgeräte und Warenspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden in:
- Schank- oder Speisewirtschaften
- Beherbergungsbetrieben
- Spielhallen
- Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher (ohne Sportwettvermittlung)
Warenspielgeräte zudem auf:
- Volksfesten
- Schützenfesten
- Jahrmärkten
- Spezialmärkten
Hierfür ist eine sogenannte Aufstellererlaubnis erforderlich.
Voraussetzungen
Die Erteilung der Erlaubnis ist von der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers abhängig.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
- Beauftragte benötigen eine Vollmacht.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung der Aufstellerlaubnis beträgt bei:
- Gewerbetreibenden, die ausschließlich im eigenen Betrieb aufstellen möchten: 500,- €
- Gewerbetreibenden, die generell aufstellen wollen (Allg. Aufstellerlaubnis): 3000,- €
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Nein
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis bzw. auflagenfreier Pass mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis
- Führungszeugnis der Belegart O (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (zu beantragen beim Bürgeramt der Stadt Neuss)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Finanzamt Neuss, Hammfelddamm 9, 41460 Neuss)
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (Amtsgericht Neuss, Breite Straße 48, 41460 Neuss)
- Sozialkonzept
Bei Antragstellern, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Neuss haben, sind die entsprechenden Unterlagen bei den Wohnsitzbehörden zu beziehen.
Bearbeitungsdauer
- Der Bearbeitungszeitraum richtet sich nach der Vollständigkeit der Unterlagen. Sobald diese vorliegen, erhalten Sie die Erlaubnis in der Regel nach maximal 4 - 12 Wochen.