EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Suche ...

EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte

Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt grundsätzlich nur für Angehörigen von Staaten, die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Es kann aber auch für Ausländerinnen und Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so genannte Drittstaatler, wenn sie Familienangehörige von EU- oder EWR-Staatlern sind.

EU- oder EWR-Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Diese Familienangehörigen aus "Drittstaaten" erhalten eine

  • Aufenthaltskarte,
    wenn sie sich noch nicht fünf Jahre ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten

  • Daueraufenthaltskarte,
    nach einem Aufenthalt ab 5 Jahre.

Voraussetzungen

  • Sie sind in Neuss mit Hauptwohnsitz angemeldet
  • Sie besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
  • Sie sind aber mit einer oder einem EU- oder EWR-Angehörigen verheiratet, verpartnert oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind)

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich

HINWEIS:DAS INTEGRATIONSAMT DER STADT NEUSS BITTET UM VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG.
BITTE KONTAKTIEREN SIE DIE ZENTRALE RUFNUMMER DES INTEGRATIONSAMTES, TEL. 02131/90-5757 ODER PER MAIL: MIGRATION@STADT.NEUSS.D

Gebühren

28,80 Euro (für Personen bis 24 Jahre 22,80 Euro).

Die Gebühren können in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. Kreditkartenzahlung ist leider nciht möglich.

Befreiungen

  • Ja
    Eine Befreiung von der Gebühr kommt auch in Betracht, wenn Sie zur Bestreitung des Lebensunterhalts auf den Bezug öffentlicher Mittel angewiesen sind. Hierzu bringen Sie bitte entsprechende aktuelle Unterlagen mit (beispielsweise den Bescheid des Jobcenters oder der Grundsicherung).

Ermäßigungen

  • Nein

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass
  • bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
  • eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel eine Geburts-, Heiratsurkunde)
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
    Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
  • unter Umständen:
    Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung. Wir bitten Sie, Termine unter der zentralen Rufnummer 02131/905757 zu vereinbaren.
EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte

Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt grundsätzlich nur für Angehörigen von Staaten, die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Es kann aber auch für Ausländerinnen und Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so genannte Drittstaatler, wenn sie Familienangehörige von EU- oder EWR-Staatlern sind.

EU- oder EWR-Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Diese Familienangehörigen aus "Drittstaaten" erhalten eine

  • Aufenthaltskarte,
    wenn sie sich noch nicht fünf Jahre ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten

  • Daueraufenthaltskarte,
    nach einem Aufenthalt ab 5 Jahre.
  • gültiger Pass
  • bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
  • eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel eine Geburts-, Heiratsurkunde)
  • ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der
    Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
  • unter Umständen:
    Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts

28,80 Euro (für Personen bis 24 Jahre 22,80 Euro).

Die Gebühren können in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. Kreditkartenzahlung ist leider nciht möglich.

Befreiungen

  • Ja
    Eine Befreiung von der Gebühr kommt auch in Betracht, wenn Sie zur Bestreitung des Lebensunterhalts auf den Bezug öffentlicher Mittel angewiesen sind. Hierzu bringen Sie bitte entsprechende aktuelle Unterlagen mit (beispielsweise den Bescheid des Jobcenters oder der Grundsicherung).

Ermäßigungen

  • Nein
Aufenhalt, Staatsangehörigkeit, Abschiebung, aufenthaltsbeendende Maßnahme, Aufenthaltsbeendigung, Ausländerabteilung, Ausländeramt, Ausländerbehörde, Ausreisepflicht, Duldung, Durchsetzung der Ausreisepflicht, Einreisesperre, Familienzusammenführung, Fiktionsbescheinigung, Fiktionsbescheinigungen, Integrationskurse für Ausländer, Reiseausweise für Ausländer, Reiseausweise für Flüchtlinge, Reiseausweise für Staatenlose, Sprachkurs für Ausländer, unbefristeter Aufenthaltstitel, vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, vorläufige Aufenthaltserlaubnis
Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss