Straßenbaustellen einrichten
Vor Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum ist eine Anordnung des Verkehrszeichenplanes bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Dazu ist mindestens 10-14 Tage vor Beginn der Maßnahme ein Antrag beim Amt für Verkehrsangelegenheiten zu stellen. Gleichzeitig ist ein Lageplan mit der Darstellung der durch die Baumaßnahme entstehenden verkehrlichen Auswirkungen vorzulegen. Auf die Vorlage dieses Verkehrszeichenplanes kann verzichtet werden, wenn ein geeigneter Regelplan nach den Richtlinien über die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) angewendet werden kann.
Voraussetzungen
Notwendigkeit der Durchführung einer Baustelle im öffentlichen Straßenraum und Erfordernis der Absicherung derselben.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Die Dienstleistung kann formlos per E-Mail, Fax oder Post beantragt werden.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
- Je nach Umfang der Baumaßnahme werden gemäß der Kostenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Verwaltungsgebühren zwischen 10,20 EUR und 767,00 EUR erhoben.
- Die Gebühren werden in Rechnung gestellt und müssen per Überweisung beglichen werden.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (siehe Download)
- Verkehrszeichenplan oder geeigneter Regelplan
- MVAS-Schulungsnachweis
- Aufbrüche und sonstige Änderungen im öffentlichen Straßenraum bedürfen zusätzlich einer Genehmigung des Tiefbaumanagements.
Bearbeitungsdauer
- Je nach Prüfumfang der Baumaßnahme zwischen 1 und 14 Tagen