Handwerkerparkausweis

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Handwerkerparkausweis

Handwerksbetrieben aus Neuss, die über Service- und Montagefahrzeuge verfügen, kann eine Jahresausnahmegenehmigung zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Bewohnerparkplätzen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer sowie auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht erteilt werden. Der Parkausweis kann wahlweise für den Regierungsbezirk Düsseldorf oder für gesamt Nordrhein-Westfalen beantragt werden.

Für Einzelgenehmigungen für einen kürzeren Zeitraum wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner im Amt für Verkehrsangelegenheiten.

 

Voraussetzungen

Den im Folgenden näher definierten Handwerksbetrieben können besondere Parkerleichterungen für bestimmte Service- und Werkstattfahrzeuge im Regierungsbezirk Düsseldorf bzw. in gesamt Nordrhein-Westfalen erteilt werden.

1. Berechtigte Handwerksbetriebe:

  • Handwerksordnung  Anlage A :

Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer,  Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer,  Brunnenbauer, Steinmetz- und Bildhauer, Stuckateure, Maler- und Lackierer, Gerüstbauer,  Schornsteinfeger, Metallbauer, Kälteanlagebauer, Klempner, Installateur- und Heizungsbauer, Elektrotechniker,  Elektromaschinenbauer, Tischler und Glaser.

  • Handwerksordnung Anlage  B :

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger, Rollladen- und Jalousiebauer,  Raumausstatter, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Eisenflechter, Bautrocknungsgewerbe, Bodenleger,  Asphaltierer, Fuger, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Rammgewerbe, Betonbohrer und –schneider, Rohr- und Kanalreinigung,  Kabelverleger, Einbau von genormten Baufertigteilen.

2. Fahrzeuganforderungen:

Die Vereinbarung für einen bezirksweit einheitlich gültigen Handwerkerausweis gilt nur für die Service– und Werkstattfahrzeuge von Betrieben, die Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen. An die Service- und Werkstattfahrzeuge sind folgende Anforderungen zu stellen:  

  • Dem  Service- und Werkstattfahrzeug muss ein festes Kennzeichen zugeordnet sein und
  • das Fahrzeug muss feste Einbauten haben oder
  • schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern und
  • mit einer festen Firmenaufschrift mit der Mindestgröße DIN A4 versehen sein.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Gebühren

  • Die Genehmigung kostet 100,00 € für ein Jahr im Regierungsbezirk Düsseldorf und 175,00 € mit der Gültigkeit in gesamt Nordrhein-Westfalen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Existenzgründer erhalten auf Nachweis in den ersten drei Jahren nach Betriebsgründung die Genehmigung zu einer verminderten Gebühr in Höhe von € 20,00 jährlich. Sie ist allerdings nur im Stadtgebiet Neuss gültig

Benötigte Unterlagen

  • Fahrzeugschein
  • Handwerkskarte
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Fahrzeuganforderungen
  • Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde ist das Fahrzeug vorzuführen
  • Antrag auf Ausstellung eines Handwerkerparkausweises (siehe Download)

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Antragsstellung:
    nach Möglichkeit sofort 
  • Bei schriftlicher Beantragung:
    circa 7 bis 10 Tage Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Postlaufzeit 
  • Bei Antragsstellung per Fax:
    circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit 
  • Bei Antragstellung per E-Mail
    circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit
Handwerkerparkausweis

Handwerksbetrieben aus Neuss, die über Service- und Montagefahrzeuge verfügen, kann eine Jahresausnahmegenehmigung zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Bewohnerparkplätzen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer sowie auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht erteilt werden. Der Parkausweis kann wahlweise für den Regierungsbezirk Düsseldorf oder für gesamt Nordrhein-Westfalen beantragt werden.

Für Einzelgenehmigungen für einen kürzeren Zeitraum wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner im Amt für Verkehrsangelegenheiten.

 

  • Fahrzeugschein
  • Handwerkskarte
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Fahrzeuganforderungen
  • Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde ist das Fahrzeug vorzuführen
  • Antrag auf Ausstellung eines Handwerkerparkausweises (siehe Download)
  • Die Genehmigung kostet 100,00 € für ein Jahr im Regierungsbezirk Düsseldorf und 175,00 € mit der Gültigkeit in gesamt Nordrhein-Westfalen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Existenzgründer erhalten auf Nachweis in den ersten drei Jahren nach Betriebsgründung die Genehmigung zu einer verminderten Gebühr in Höhe von € 20,00 jährlich. Sie ist allerdings nur im Stadtgebiet Neuss gültig
Ausweis für Handwerker,
Allgemeine Verkehrslenkung
Rheinstr. 18 41460 Neuss