Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten

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Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten

In dringenden Fällen können Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Halten und Parken erteilt werden, beispielsweise für Wohnungsumzüge, größere Warenanlieferungen oder für Baumaßnahmen. Die Antragstellung ist formlos oder mit dem anhängenden Vordruck persönlich, schriftlich oder per E-Mail ca. 10 Tage vor Beginn möglich. Sofern mit der Genehmigung die Reservierung von Parkraum durch die Aufstellung von Haltverboten erforderlich ist, müssen diese mindestens vier Tage vor Inkrafttreten wirksam aufgestellt werden. Für die ordnungsgemäße Aufstellung hat der Antragsteller zu sorgen. Sofern er nicht selbst in Besitz der erforderlichen Verkehrszeichen ist, besteht die Möglichkeit der Ausleihe oder des Aufstellens durch Service-Firmen.

 

Voraussetzungen

Eine besondere Dringlichkeit, den Straßenraum mit Sonderrechten in Anspruch zu nehmen, Wohnungsumzug, größere Anlieferung, Baumaßnahme, etc.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen

Gebühren

  • Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
  • Die Höhe der Gebühr, die vor Ort mit EC-Karte oder per Rechnung bezahlt werden kann, richtet sich im Wesentlichen nach der Geltungsdauer und beträgt:

für einen Tag:

20,00 €

bis zu einer Woche:

35,00 €

bis zu zwei Wochen:

60,00 €

bis zu einem Monat:

80,00 €

bis zu sechs Monaten: 

125,00 €

bis zu einem Jahr:

150,00 €

Ermäßigungen

  • Nein

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Antragsstellung:
    nach Möglichkeit sofort
  • Bei schriftlicher Beantragung:
    circa 7 bis 10 Tage Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Postlaufzeit
  • Bei Antragsstellung per Fax:
    circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit
  • Bei Antragstellung per E-Mail:
    circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszei
Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten

In dringenden Fällen können Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Halten und Parken erteilt werden, beispielsweise für Wohnungsumzüge, größere Warenanlieferungen oder für Baumaßnahmen. Die Antragstellung ist formlos oder mit dem anhängenden Vordruck persönlich, schriftlich oder per E-Mail ca. 10 Tage vor Beginn möglich. Sofern mit der Genehmigung die Reservierung von Parkraum durch die Aufstellung von Haltverboten erforderlich ist, müssen diese mindestens vier Tage vor Inkrafttreten wirksam aufgestellt werden. Für die ordnungsgemäße Aufstellung hat der Antragsteller zu sorgen. Sofern er nicht selbst in Besitz der erforderlichen Verkehrszeichen ist, besteht die Möglichkeit der Ausleihe oder des Aufstellens durch Service-Firmen.

 

  • Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
  • Die Höhe der Gebühr, die vor Ort mit EC-Karte oder per Rechnung bezahlt werden kann, richtet sich im Wesentlichen nach der Geltungsdauer und beträgt:

für einen Tag:

20,00 €

bis zu einer Woche:

35,00 €

bis zu zwei Wochen:

60,00 €

bis zu einem Monat:

80,00 €

bis zu sechs Monaten: 

125,00 €

bis zu einem Jahr:

150,00 €

Ermäßigungen

  • Nein
Halteverbot, Umzug, Beladen, Entladen, Warenanlieferung, Straßenschilder, Verbotsschilder beantragen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung
Allgemeine Verkehrslenkung
Rheinstr. 18 41460 Neuss