Geburt beurkunden

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Geburt beurkunden

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Also ist das Standesamt Neuss für alle im Stadtgebiet geborenen Kinder zuständig.

Voraussetzungen

  • Das Kind wurde in Neuss geboren

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Nach der Entbindung im Lukuskrankenhaus oder Johanna-Etienne-Krankenhaus können Sie Ihr Kind direkt in der Klinik anmelden. Bitte legen Sie hierfür die unten genannten Unterlagen in der Klinik. 
  • Das Krankenhaus übermittelt Ihre Unterlagen an das Standesamt.
  • Die Geburtsurkunden werden Ihnen postalisch zugeschickt.

  • Bei einer Hausgeburt vereinbaren Sie bitte einen Termin im Standesamt.

Gebühren

  • Geburtsurkunde 12 Euro
  • Internationale Geburtsurkunde 12 Euro
  • jede weitere deutsche Geburtsurkunde des gleichen Personenstandsfalls und des gleichen Urkundenformats 6 Euro

 

Befreiungen

  • Urkunde für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe)
  • Urkunde für den Antrag auf Kindergeld
  • Urkunde für den Antrag auf Elterngeld

    werden einmalig ausgestellt und sind gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

Bei deutscher Staatsangehörigkeit:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • ausländischer Reisepass oder ausländische ID-Karte bei EU-Bürgern
  • Aufenthaltstitel

Sind die Eltern miteinander verheiratet:

  • Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung

Ist die Mutter ledig:

  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgerechtserklärung (sofern vorhanden)

Ist die Mutter geschieden oder verwitwet:

  • bei geschiedenen Müttern: Rechtskräftiger Scheidungsbeschluss oder eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Ehe
  • bei verwitweten Müttern: Sterbeurkunde des Ehemannes oder aktuelle Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk der Ehe
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgerechtserklärung (sofern vorhanden)

Alle genannten Urkunden sind im original vorzulegen.
Ausländische Urkunden sind im internationalen Format oder in der Orginalsprache zusammen mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen. 

Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

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