Elterngeld beantragen
Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Diese Dienstleistung wird nicht von der Stadt Neuss, sondern ausschließlich vom Rhein-Kreis Neuss angeboten. Ausführliche Informationen zu der Dienstleistung finden Sie auf der Homepage vom Rhein-Kreis Neuss.
Bitte beachten Sie die Anschrift der Elterngeldstelle:
Rhein-Kreis Neuss
Elterngeldstelle
Königstraße 32-34
41460 Neuss
Voraussetzungen
Die folgende Beschreibung dient der generellen Erläuterung der Dienstleistung und stellt keine Beschreibung der Leistungen des Rhein-Kreises Neuss dar.
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) ausüben,
- im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatten. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 500.000 Euro.
Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
Gebühren
- Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle vom Rhein-Kreis Neuss.
Benötigte Unterlagen
- Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Elterngeldstelle vom Rhein-Kreis Neuss.