Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge

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Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge

Gebühren

Bitte erfragen Sie die Gebühren unter den Rufnummern 02131/90-5732 oder 02131/90-5736 oder per Mail unter migration@stadt.neuss.de

 

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz

Grundsätzlich ist ein anerkannter und gültiger Pass vorzulegen. Anderenfalls sind Nachweise zu erbringen, dass ein Pass oder Passersatz nicht auf zumutbare Weise bei den zuständigen Behörden des Herkunftsstaats erlangt werden kann.
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2 Satz 1, 1. Alt. AufenthG erfüllen die Voraussetzung mit einem Reiseausweis für Flüchtlinge.

  • Formular Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis/Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto

  • Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden) oder Sprach-Zertifikate. Sprach-Zertifikate auf dem Niveau A 2 oder C 1 (zertifiziert nach telc oder Goethe-Institut) oder "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 1, 2, 3) oder das Deutsche Sprachdiplom" (DSD I, II) oder "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests am Integrationskurs.

Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung aber auch anders nachweisen.

  • Einkommensnachweise

Die Nachweise zum Lebensunterhalt können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.

Bei Arbeitnehmern:

  • Arbeitsvertrag,
  • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage) und
  • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate.

Bei Selbständigen und Freiberuflern:

  • Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister.
  • Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte;
  • letzter Steuerbescheid.

Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:

  • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder aussagekräftiges fachärztliches Attest.

 

  • Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder wenn Sie privat krankenversichert sind, die Versicherungs-Police und Nachweise über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge).

  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche

Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus, Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft) sind nachzuweisen.

  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in der Stadt Neuss (Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters)

 

  • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen

Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen? Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise (z. B. Bescheid) vor.

Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
  • Gültiger Pass oder Passersatz

Grundsätzlich ist ein anerkannter und gültiger Pass vorzulegen. Anderenfalls sind Nachweise zu erbringen, dass ein Pass oder Passersatz nicht auf zumutbare Weise bei den zuständigen Behörden des Herkunftsstaats erlangt werden kann.
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2 Satz 1, 1. Alt. AufenthG erfüllen die Voraussetzung mit einem Reiseausweis für Flüchtlinge.

  • Formular Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis/Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto

  • Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden) oder Sprach-Zertifikate. Sprach-Zertifikate auf dem Niveau A 2 oder C 1 (zertifiziert nach telc oder Goethe-Institut) oder "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 1, 2, 3) oder das Deutsche Sprachdiplom" (DSD I, II) oder "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests am Integrationskurs.

Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung aber auch anders nachweisen.

  • Einkommensnachweise

Die Nachweise zum Lebensunterhalt können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.

Bei Arbeitnehmern:

  • Arbeitsvertrag,
  • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage) und
  • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate.

Bei Selbständigen und Freiberuflern:

  • Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister.
  • Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte;
  • letzter Steuerbescheid.

Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:

  • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder aussagekräftiges fachärztliches Attest.

 

  • Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder wenn Sie privat krankenversichert sind, die Versicherungs-Police und Nachweise über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge).

  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche

Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus, Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft) sind nachzuweisen.

  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in der Stadt Neuss (Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters)

 

  • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen

Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen? Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise (z. B. Bescheid) vor.

Bitte erfragen Sie die Gebühren unter den Rufnummern 02131/90-5732 oder 02131/90-5736 oder per Mail unter migration@stadt.neuss.de

 

Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss
Besondere Aufenthaltsangelegenheiten
Markt 2 41460 Neuss